Benutzungsordnung für den Jugendraum der Ortsgemeinde Gutenacker
Das Jugendschutzgesetz gilt!
Benutzer
Der Jugendraum darf von Personen im Alter von 10 – 15 Jahren benutzt werden. Benutzung des Raumes mit der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen wird separat mit dem Ortsbürgermeister vereinbart.
Öffnungszeiten
Der Jugendraum ist Montag und Freitag von 15.00 Uhr – 18.30 Uhr geöffnet.
Regeln
-Der Schlüssel ist beim Ortsbürgermeister zu holen und nach Schließung wieder dort abzugeben.
-Alkohol (jeglicher Art) und Zigaretten (Tabakwaren jeglicher Art) sind verboten. -Das Mitführen und der Genuss von Drogen im Jugendraum führen zur sofortigen Schließung des Jugendraumes und einer Anzeige bei der Polizei.
-Essen und Getränke werden von den Jugendlichen mitgebracht und wieder mit nach Hause genommen. Getränke können auch im Kühlschrank gelagert werden.
-Schäden an Mobiliar und Einrichtung sind unverzüglich durch den Verursacher dem Ortsbürgermeister zu melden und der Ortsgemeinde zu ersetzen.
-Bei absichtlicher Zerstörung, hat der-/ diejenige drei Monate Jugendraumverbot.
Nach der Benutzung des Jugendraumes sind durch die Nutzer folgende Arbeiten zu erledigen:
- Der Jugendraum ist aufzuräumen
- Der Jugendraum ist zu kehren und bei Bedarf der Boden nass zu reinigen
- Das Mobiliar ist staub- und schmutzfrei zu halten
- Die Toiletten sind in einem sauberen, hygienischen Zustand zu erhalten
- Der Müll ist über die Mülltonne des Sportvereins zu entsorgen
- Der Eingangsbereich innen und außen ist sauber zu halten
-Ein Putzplan wird ausgehängt. Reinigungen werden dort eingetragen. Jeden zweiten Freitag wird der Jugendraum sowie die Toilette von den Nutzern (Eltern mit einbezogen) gründlich, nass gereinigt.
-Reinigungsmittel und Gebrauchsgegenstände werden nach Absprache mit dem Bürgermeister von der Ortsgemeinde gestellt.
-Es darf niemand durch den Betrieb des Jugendraumes belästigt werden.
-Bei Beerdigungen auf dem Friedhof, oder Veranstaltungen des Sportvereins bleibt der Jugendraum geschlossen.
Verantwortlichkeiten
-Die Benutzung des Jugendraumes erfolgt auf eigene Gefahr.
-Die Ortsgemeinde haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen.
-Die Einhaltung der Benutzerordnung überwachen die Eltern der Nutzer.
-Die Gesamtverantwortung für den Betrieb des Jugendraumes liegt bei der Ortsgemeinde.
- Ansprechpartner ist der Ortsbürgermeister.
-Die Ortsgemeinde behält sich eventuell notwendige Sanktionen bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung vor.
Telefon Nr.
Udo Meister: 01701166491
Lisa Kobold: 01771759164
Sylvia Tremper: 015776201742
Mit Eintritt in den Jugendraum wird die Benutzungsordnung akzeptiert
Weihnachtsfeier SV Gutenacker am 19.12.2010
Kirmes 2010

Das Summer Game Sieger Team (es fehlt Ulrich Gemmer)









