Benutzungsordnung für den Jugendraum der Ortsgemeinde Gutenacker

Das Jugendschutzgesetz gilt!

Benutzer
Der Jugendraum darf von Personen im Alter von 10 – 15 Jahren benutzt werden. Benutzung des Raumes mit der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen wird separat mit dem Ortsbürgermeister vereinbart. 

Öffnungszeiten
Der Jugendraum ist Montag und Freitag von 15.00 Uhr – 18.30 Uhr geöffnet. 

Regeln
-Der Schlüssel ist beim Ortsbürgermeister zu holen und nach Schließung wieder dort abzugeben. 
-Alkohol (jeglicher Art) und Zigaretten (Tabakwaren jeglicher Art) sind verboten. -Das Mitführen und der Genuss von Drogen im Jugendraum führen zur sofortigen Schließung des   Jugendraumes und einer Anzeige bei der Polizei.  
-Essen und Getränke werden von den Jugendlichen mitgebracht und wieder mit nach Hause genommen. Getränke können auch im Kühlschrank gelagert werden.  
-Schäden an Mobiliar und Einrichtung sind unverzüglich durch den Verursacher dem Ortsbürgermeister zu melden und der Ortsgemeinde zu ersetzen.
-Bei absichtlicher Zerstörung,  hat der-/ diejenige drei Monate Jugendraumverbot.  

Nach der Benutzung des Jugendraumes sind durch die Nutzer folgende Arbeiten zu erledigen:     
- Der Jugendraum ist aufzuräumen     
- Der Jugendraum ist zu kehren und bei Bedarf der Boden nass zu reinigen     
- Das Mobiliar ist staub- und schmutzfrei zu halten     
- Die Toiletten sind in einem sauberen, hygienischen Zustand zu erhalten     
- Der Müll ist über die Mülltonne des Sportvereins zu entsorgen     
- Der Eingangsbereich innen und außen ist sauber zu halten  
-Ein Putzplan wird ausgehängt. Reinigungen werden dort eingetragen. Jeden zweiten Freitag wird der Jugendraum sowie die Toilette von den Nutzern (Eltern mit einbezogen) gründlich, nass gereinigt.
-Reinigungsmittel und Gebrauchsgegenstände werden nach Absprache mit dem Bürgermeister von der Ortsgemeinde gestellt. 
-Es darf niemand durch den Betrieb des Jugendraumes belästigt werden.
-Bei Beerdigungen auf dem Friedhof, oder  Veranstaltungen des Sportvereins bleibt der Jugendraum geschlossen.

Verantwortlichkeiten
-Die Benutzung des Jugendraumes erfolgt auf eigene Gefahr.
-Die Ortsgemeinde haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen.
-Die Einhaltung der Benutzerordnung überwachen die Eltern der Nutzer.
-Die Gesamtverantwortung für den Betrieb des Jugendraumes liegt bei der Ortsgemeinde.
- Ansprechpartner ist der Ortsbürgermeister.
-Die Ortsgemeinde behält sich eventuell notwendige Sanktionen bei Verstößen gegen die  Benutzungsordnung vor.

Telefon Nr.  
Udo Meister:        01701166491                      
Lisa Kobold:         01771759164                     
Sylvia Tremper:  015776201742

Mit Eintritt in den Jugendraum wird die Benutzungsordnung akzeptiert  

Weihnachtsfeier SV Gutenacker am 19.12.2010



Bronzene Nadel: Jens Gasteyer, Petra Golpon, Sigrid Wolf; Silberne Nadel: Elke Bender, Holger Habig, Thorn Twer, Walter-Peter Twer, Kai Wennheller, Erik Wilhelmi


Goldene Nadel: Renate Appel, Harald Dörner, Ursula Holl, Bärbel Klöppel, Marianne Klöppel, Hedwig Laux, Inge Laux, Rita Maxeiner, Inge Meffert, Christa Meister, Rosel Meister, Helmut Neidhöfer, Ursula Neidhöfer, Anneliese Rumpf, Renate Seelbach, Brigitte Tremper, Martin Walter

Kirmes 2010

Das Summer Game Sieger Team (es fehlt Ulrich Gemmer)